![]() Traghilfe
专利摘要:
DieErfindung betrifft eine Traghilfe zum Transportieren bzw. zum Tragenmindestens eines Gegenstands, insbesondere mindestens eines in mindestenseiner Trageinrichtung positionierten Gegenstands, mit einem Grundkörper, wobeider Grundkörperauf einer Oberseite eine in Längsrichtungdesselben verlaufende Öffnung zurAufnahme mindestens eines dem Gegenstand oder der Trageinrichtungzugeordneten Traggriffs aufweist. 公开号:DE102004024895A1 申请号:DE200410024895 申请日:2004-05-19 公开日:2005-04-14 发明作者:Siegfried Breitkreuz 申请人:Siegfried Breitkreuz; IPC主号:A45C13-26
专利说明:
[0001] DieErfindung betrifft eine Traghilfe zum Transportieren bzw. zum Tragenmindestens eines Gegenstands. [0002] ZumTragen bzw. Transportieren von Gegenständen kommen nach dem Standder Technik vorzugsweise als Tüten,Tragetaschen oder auch Eimer ausgebildete Trageinrichtungen zumEinsatz, wobei der oder jeder zu transportierende Gegenstand inder Trageinrichtung positioniert ist, und wobei zum Transportie renbzw. Tragen der Gegenständedie Trageinrichtung an mindestens einem derselben zugeordneten Traggriffgreifbar bzw. handhabbar ist. [0003] BeimtäglichenEinkauf werden z. B. mehrere eingekaufte Gegenstände bzw. Waren in einer Tragetaschepositioniert und die in der Tragetasche positionierten Waren werdenmit Hilfe der Tragetasche getragen bzw. transportiert. Insbesonderedann, wenn die in der Tragetasche zu transportierenden Gegenstände bzw.Waren ein hohes Gewicht aufweisen, bereitet diese Transportmethodedem TrägerUnannehmlichkeiten. So schnürenz. B. beim Tragen von schweren Gegenständen mit einer Tragetaschedie der Tragetasche zugeordneten Traggriffe eine Hand, insbesondereFinger, des Trägersein. Hierdurch kann es zu Blutstauungen und Taubheitsgefühlen im Bereichder Hand bzw. der Finger kommen. In extremen Fällen können sich auch Verletzungenwie z. B. Blasenbildungen oder Hautabschürfungen im Handbereich desTrägerseinstellen. [0004] Eine ähnlicheProblematik stellt sich beim Transport von z. B. Farbeimern oderWaschmittelbehälternein, denen als Traggriffe dünneDrahthenkel oder Plastikbänderzugeordnet sind. Derartige Farbeimer oder Waschmittelbehälter verfügen im gefüllten Zustand über einGewicht von bis zu 25 kg, woraus unmittelbar folgt, dass die einemsolchen Farbeimer bzw. Waschmittelbehälter zugeordneten Traggriffebeim Tragen bzw. Transportieren sich wiederum in die Hand einesTrägerseinschnürenund so Blutstauungen, Taubheitsgefühle oder gar Verletzungen imHandbereich des Trägersverursachen können. [0005] Hiervonausgehend liegt der vorliegenden Erfindung das Problem zu Grunde,eine Traghilfe zu schaffen. [0006] DiesesProblem wird durch eine Traghilfe mit den Merkmalen des Anspruchs1 gelöst.Die erfindungsgemäße Traghilfezum Transportieren bzw. zum Tragen mindestens eines Gegenstands,insbesondere mindestens eines in mindestens einer Trageinrichtungpositionierten Gegenstands, weist einen Grundkörper auf, wobei der Grundkörper aufeiner Oberseite eine in Längsrichtungdesselben verlaufende Öffnungzur Aufnahme mindestens eines dem Gegenstand oder der Trageinrichtungzugeordneten Traggriffs aufweist. [0007] ImSinne der hier vorliegenden Erfindung wird eine Traghilfe zum Transportierenbzw. Tragen von Gegenständenvorgeschlagen, mit Hilfe derer auch schwere Gegenstände ohneUnannehmlichkeiten fürden Trägertransportiert bzw. getragen werden können. Die Trageinrichtung verfügt über einen Grundkörper auseinem weichen bzw. elastischem Material, wobei der Grundkörper aufeiner Oberseite eine in Längsrichtungdes Grundkörpersverlaufende Öffnungbzw. Mulde zur Aufnahme des oder jeden dem Gegenstand oder der Trageinrichtungzugeordneten Traggriffs aufweist. Der Grundkörper ist an einer Unterseitegeschlossen ausgebildet und verfügt über einehandgerechte Passform. [0008] MitHilfe einer solchen Traghilfe wird vermieden, dass dem Gegenstandoder der Trageinrichtung zugeordnete Traggriffe sich in die Handeines Trägerseinschnürenkönnen.Vielmehr wird das Gewicht des oder jeden Gegenstands über dieTraghilfe gleichverteilt in die Hand bzw. Handinnenfläche des Trägers eingeleitet.Partielle Blutstauungen oder sonstige Beeinträchtigungen hervorrufende Einschnürungen imHandbereich des Trägerswerden vermieden. [0009] BevorzugteWeiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen undder nachfolgenden Beschreibung. Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispielder Erfindung, ohne hierauf beschränkt zu sein, anhand der Zeichnungnäher erläutert. Inder Zeichnung zeigt: [0010] 1: eine erfindungsgemäße Traghilfe zumTransportieren bzw. zum Tragen mindestens eines Gegenstands in Seitenansicht; [0011] 2: die Traghilfe der 1 in Blickrichtung II der 1; [0012] 3: einen Querschnitt durchdie Traghilfe der 1 entlangder Schnittrichtung III-III der 1; [0013] 4: die erfindungsgemäße Traghilfeder 1 bis 3 zusammen mit einer alsTragetasche ausgebildeten Trageinrichtung; [0014] 5: eine Tragetasche, beider die erfindungsgemäße Traghilfeverwendbar ist; [0015] 6: eine weitere Tragetasche,bei der die erfindungsgemäße Traghilfeverwendbar ist; und [0016] 7: eine weitere Tragetasche,bei der die erfindungsgemäße Traghilfeverwendbar ist. [0017] Nachfolgendwird die hier vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 7 in größerem Detail beschrieben. [0018] 1 bis 3 zeigen eine erfindungsgemäße Traghilfe 10 zumTransportieren bzw. zum Tragen mindestens eines Gegenstandes inunterschiedlichen Darstellungen, wobei 1 eine Seitenansicht der Traghilfe 10, 2 eine Draufsicht auf dieTraghilfe 10 und 3 einenQuerschnitt durch dieselbe zeigt. [0019] Dieerfindungsgemäße Traghilfe 10 verfügt über einenGrundkörper 11.Auf einer Oberseite 12 des Grundkörpers 11 verfügt der Grundkörper 11 über einesich in Längsrichtungdes Grundkörpers 11 erstreckende Öffnung 13,wobei die Öffnung 13 eine sichebenfalls in Längsrichtungdes Grundkörpers 11 erstreckendeMulde 14 begrenzt. Auf einer Unterseite 15 hingegenist der Grundkörper 11 geschlossen ausgebildet.Wie insbesondere 2 entnommen werdenkann, verjüngtsich die Öffnung 13 bzw.die Mulde 14 an seitlichen Endabschnitten 16 bzw. 17 desGrundkörpers 11.Der Grundkörper 11 istvorzugsweise aus einem weichen bzw. elastischen Material, insbesondereaus einem weichen Kunststoff, insbesondere aus einem Schaumstoff,hergestellt. [0020] DerGrundkörper 11 verfügt vorzugsweise über eineLänge l,die mindestens der durchschnittlichen Breite einer menschlichenHand entspricht. Vorzugsweise verfügt der Grundkörper 11 über eineLänge,die größer istals die durchschnittliche Breite einer menschlichen Hand. Bevorzugtist eine Ausführung desGrundkörpers 11 miteiner Längel zwischen 70 mm und 140 mm, vorzugsweise mit einer Länge zwischen90 mm und 130 mm. Nach einer besonders bevor zugten Ausführungsformverfügtder Grundkörper 11 über eineLänge lvon in etwa 120 mm. Die Höheh des Grundkörpers 11 liegtin einem Bereich von 20 mm bis 40 mm, vorzugsweise in einem Bereichvon 30 mm bis 40 mm. Besonders bevorzugt ist eine Höhe h desGrundkörpers 11 vonin etwa 33 mm. Die Breite b des Grundkörpers 11 liegt zwischen 10mm und 40 mm, vorzugsweise in einem Bereich von 20 mm bis 30 mm.Im besonders bevorzugten Ausführungsbeispielbeträgtdie Breite b des Grundkörpers 11 inetwa 25 mm. [0021] Wieinsbesondere 1 entnommenwerden kann, verfügtder Grundkörper 11 insbesondere ander Unterseite 15 desselben über eine an eine menschlicheHand angepasste Kontur, nämlich über einean eine Handinnenflächeeiner menschlichen Hand angepasste Oberfläche. Beim Transportieren bzw.Tragen von Gegenständenmit Hilfe der erfindungsgemäßen Traghilfe 10 stehenvorzugsweise die seitlichen Endabschnitte 16 und 17 desGrundkörpers 10 seitlichgegenübereiner Handinnenfläche einesTrägersvor. Dies bedeutet, dass beim Transport bzw. beim Tragen von Gegenständen mitHilfe der Traghilfe 10 der Grundkörper 11 vorzugsweiselediglich an dem Abschnitt der Unterseite 15 auf einer Handinnenfläche desTrägersaufliegt, die zwischen den beiden seitlichen Endabschnitten 16 und 17 des Grundkörpers liegt. [0022] 4 zeigt die erfindungsgemäße Traghilfe 10 zusammenmit einer als Tragetasche 18 ausgebildeten Trageinrichtung,wobei in der Trageinrichtung bzw. Tragetasche 18 vorzugsweisemehrere zu transportierende Gegenstände angeordnet sind. Wie 4 entnommen werden kann,verfügtdie Tragetasche 18 überzwei Traggriffe 19, wobei die Traggriffe 19 über dieder Oberseite 12 des Grundkörpers 11 der Traghilfe 10 zugeordnete Öffnung 13 indie Mulde 14 des Grundkörpers 11 einführbar bzw.von der Öffnung 13 bzw.der Mulde 14 aufnehmbar sind. Die Verjüngung der Öffnung 13 im Bereichder seitlichen Endabschnitte 16 und 17 bildetsozusagen an beiden Endabschnitten eine Anti-Rutsch-Noppe, die ein Herausrutschender Traggriffe 11 aus der Öffnung 13 verhindern. [0023] Mit über dieOberseite 12 bzw. die Öffnung 13 indie Mulde 14 eingeführtenTraggriffen 19 lässt sichdie Traghilfe 10 an der geschlossen ausgeführten Unterseite 15 derselbenvon einem Trägererfassen. Wie bereits erwähnt,kommt dabei die Unterseite 15 des Grundkörpers 11 vorzugsweisean dem Abschnitt an einer Handinnenfläche des Trägers zur Anlage, der zwischenden seitlichen Endabschnitten 16 und 17 des Grundkörpers 11 liegt.Mit der erfindungsgemäßen Traghilfe 10 lassensich auch schwere Gegenständemit Hilfe der in 4 gezeigtenTragetasche 18 ohne Unannehmlichkeiten bzw. Beeinträchtigungenfür denTrägertransportieren. Der aus weichem Material gebildete Grundkörper 11 federtdas Gewicht der mit Hilfe der Tragetasche 18 zu transportierendenGegenständeoptimal ab und sorgt füreine gleichmäßige Krafteinleitungin die Handinnenfläche desTrägers.Das Einschneiden der Traggriffe 19 in die Hand des Trägers wirdhierdurch vermieden. Unterstütztwird dies durch die handgerechte Passform des Grundkörpers 11 insbesonderean der Unterseite 15 desselben sowie über den relativ großen Querschnitt(siehe 3) des Grundkörpers 11. [0024] 4 zeigt die Traghilfe 10 beiVerwendung an einer Tragetasche 18, die aus Plastik, Papieroder Stoff gebildet sein kann. 5 zeigtdiese Tragetasche 18 in Alleindarstellung. Es ist selbstverständlich,dass die erfindungsgemäße Traghilfe 10 auch beianderen Trageinrichtungen, insbesondere anderen Tragetaschen, zumEinsatz kommen kann. So zeigt 6 eineweitere Tragetasche 18, bei der die erfindungsgemäße Traghilfe10 zum Einsatz kommen kann. Die Tragetasche 18 der 6 unterscheidet sich vonder Tragetasche 18 der 5 lediglich durchdie Form und das Material der Tragetasche, insbesondere durch dieForm und das Material der Traggriffe 19. [0025] Wiebereits erwähnt,bestehen die Tragetaschen der 5 und 6 vorzugsweise aus Papier, Plastikoder Stoff, wobei die Tragegriffe 19 ebenfalls aus Papier,Stoff, Plastik oder einem Kordelmaterial hergestellt sein können. Eineweitere Ausführungsformeiner Tragetasche 18, bei der die erfindungsgemäße Traghilfe10 zum Einsatz kommen kann, zeigt 7.Bei der Tragetasche 18 gemäß 7 handelt es sich um eine Tragetascheaus Papier oder Kunststoff, wobei entsprechende Traggriffe 19 durchAusstanzungen 20 im oberen Bereich der Tragetasche 18 gebildetsind. [0026] Dieerfindungsgemäße Traghilfe 10 istnicht nur in Verbindung mit Tragetaschen 18 einsetzbar, sondernvielmehr überalldort, wo insbesondere schwere Gegenstände zu Tragen bzw. zu Transportierensind. So kann mit Hilfe der erfindungsgemäßen Traghilfe 10 auchein Farbeimer oder ein Waschmittelbehälter bequem transportiert werden,wobei in die Mulde 14 der Traghilfe 10 im Falleeines Farbeimers ein dem Farbeimer zugeordneter Drahthenkel einführbar ist.Ferner kann die erfindungsgemäße Traghilfe 10 auchin anderen Lebensbereichen zum Einsatz kommen. Sie kann z. B. beimTransport von scharfkantigen Gegenständen verwendet werden. Auchkann die erfindungsgemäße Traghilfe 10 inVerbindung mit einer Hundeleine zum Einsatz kommen. Die erfindungsgemäße Traghilfe 10 kanndemnach in allen Lebensbereichen Verwendung finden, in welchen aufeine Handinnenflächeeinwirkende Kräfte zurVermeidung von Einschnürungenabgefangen bzw. gleichmäßig. indie Handinnenflächeeingeleitet werden sollen. [0027] Abschließend solldarauf hingewiesen werden, dass die Oberfläche des Grundkörpers 11 der erfindungsgemäßen Traghilfe 10 sichhervorragend als Werbeträgereignet. So liegt es im Sinne der hier vorliegenden Erfindung, dieOberflächedes Grundkörpers 11 mitWerbeaufdrucken oder sonstigen graphischen Gestaltungen zu versehen. 10 Traghilfe 11 Grundkörper 12 Oberseite 13 Öffnung 14 Mulde 15 Unterseite 16 Endabschnitt 17 Endabschnitt 18 Tragetasche 19 Traggriff 20 Ausstanzung
权利要求:
Claims (14) [1] Traghilfe zum Transportieren bzw. zum Tragen mindestenseines Gegenstands, insbesondere mindestens eines in mindestens einerTrageinrichtung positionierten Gegenstands, mit einem Grundkörper (11),wobei der Grundkörper(11) auf einer Oberseite (12) eine in Längsrichtungdesselben verlaufende Öffnung(13) zur Aufnahme mindestens eines dem Gegenstand oderder Trageinrichtung zugeordneten Traggriffs aufweist. [2] Traghilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass die Öffnung(13) auf der Oberseite (12) des Grundkörpers (11)eine Mulde (14) zur Aufnahme des oder jedes Traggriffsbegrenzt. [3] Traghilfe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,dass der Grundkörper(11) auf einer Unterseite (15) geschlossen ausgebildetist. [4] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis3, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (11) aus einemelastischem bzw. weichem Material, insbesondere aus Kunststoff,gebildet ist. [5] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Offnung (13) bzw.die Mulde (14) überdie gesamte Längedes Grundkörpers(11) erstreckt. [6] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung (13) bzw. dieMulde (14) an seitlichen Endabschnitten (16, 17)des Grundkörpers(11) verjüngt. [7] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundköper (11) eine Länge aufweist,die mindestens der durchschnittlichen Breite einer menschlichenHand entspricht. [8] Traghilfe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,dass der Grundköper(11) eine Längeaufweist, die größer istals die durchschnittliche Breite einer menschlichen Hand. [9] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundköper (11) eine Länge von70 mm bis 140 mm, vorzugsweise von 90 mm bis 130 mm, aufweist. [10] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundköper (11) eine Höhe von 20mm bis 50 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 40 mm, aufweist. [11] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundköper (11) eine Breitevon 10 mm bis 40 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 30 mm, aufweist. [12] Traghilfe nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (11) insbesonderean der Unterseite (15) desselben eine an eine menschlicheHand angepasste Kontur aufweist. [13] Traghilfe zum Transportieren bzw. zum Tragen mindestenseines in einer Trageinrichtung, insbesondere in einer Tüte odereiner Tragetasche oder einem Eimer, positionierten Gegenstands,mit einem Grundkörper(11), wobei der Grundkörper(11) auf einer Oberseite (12) eine in Längsrichtungdesselben verlaufende Öffnung(13) zur Aufnahme mindestens eines der Trageinrichtungzugeordneten Traggriffs aufweist. [14] Traghilfe nach Anspruch 13, gekennzeichnet durchMerkmale nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 12.
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同族专利:
公开号 | 公开日 DE102004024895B4|2005-12-08|
引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2005-04-14| OP8| Request for examination as to paragraph 44 patent law| 2006-06-01| 8364| No opposition during term of opposition| 2006-06-08| 8380| Miscellaneous part iii|Free format text: DIE POSTLEITZAHL DES PATENTINHABERS WURDE GE-NDERT IN 60322. | 2010-03-25| 8339| Ceased/non-payment of the annual fee|
优先权:
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申请号 | 申请日 | 专利标题 DE10342068||2003-09-08|| DE10342068.1||2003-09-08|| DE200410024895|DE102004024895B4|2003-09-08|2004-05-19|Traghilfe|DE200410024895| DE102004024895B4|2003-09-08|2004-05-19|Traghilfe| 相关专利
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